07. November – Ganz Dein…

Fortsetzung…

3. Der Diener kann seinen Herrn verlassen, wann er will, oder zumindest wenn sein Dienstverhältnis erlischt; aber die Ganzhingabe erlaubt es nicht, dass man seinen Herrn verlässt; sie gilt auf immer.

 

Fortsetzung folgt…

(Ludwig Maria Grignion von Montfort)

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